Bernau am Chiemsee (amtlich: Bernau a.Chiemsee) ist eine Gemeinde im oberbayerischen Landkreis Rosenheim und ein Luftkurort.
Bundesland
Regierungsbezirk
Oberbayern
Landkreis
Einwohner
7062 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
83233
Vorwahl
08051
Adresse der Gemeinde
Website
Gemeinde Bernau am Chiemsee – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Der Gemeinderat von Bernau am Chiemsee hat einen neuen Bebauungsplan für den Hitzelsberg beschlossen, der die Entwicklung eines Chaletdorfes mit Gastronomie, Spa- und Sportbereichen vorsieht. Das alte Bebauungsplanverfahren mit Hotelgebäude und Erschließungsstraße wurde außer Kraft gesetzt. Die Erschließung soll über bestehende Zufahrtsstraßen erfolgen und die naturräumlichen Besonderheiten sowie schützenswerte Biotopflächen respektieren. Die Chalets sollen aus Naturmaterialien wie Stein oder Holz gebaut werden, und die Versiegelung der Flächen konnte um über 2000m2 verringert werden. Die genauen Höhen und Bebauungsdichte werden in den nächsten Schritten des Bauleitplanverfahrens geregelt.
FAQ
Was bedeuten die verschiedenen Farben in einem Bebauungsplan?
Die Farben in einem Bebauungsplan haben eine standardisierte Bedeutung gemäß der Planzeichenverordnung:
- Gelb: Wohnbauflächen
- Orange: Gemischte Bauflächen
- Lila: Gewerbliche Bauflächen
- Grau: Sonderbauflächen
- Hellrot: Straßenverkehrsflächen
- Hellgrün: Öffentliche Grünflächen
- Dunkelgrün: Private Grünflächen
- Blau: Wasserflächen
- Braun: Flächen für die Landwirtschaft
- Dunkelgrün mit Baumdarstellung: Waldflächen
Diese Farbgebung erleichtert das schnelle Erfassen der geplanten Nutzungen. Zusätzlich werden oft Schraffuren oder Symbole verwendet, um weitere Details zu kennzeichnen.
Kann ein Bebauungsplan geändert werden?
Ja, ein Bebauungsplan kann geändert werden. Gründe für eine Änderung können sein:
- Anpassung an veränderte städtebauliche Ziele
- Reaktion auf wirtschaftliche oder demografische Entwicklungen
- Berücksichtigung neuer gesetzlicher Vorgaben
- Korrektur von Fehlern oder Unklarheiten
Das Änderungsverfahren umfasst:
- Aufstellungsbeschluss
- Erarbeitung des Änderungsentwurfs
- Öffentlichkeitsbeteiligung
- Abwägung der Stellungnahmen
- Satzungsbeschluss
- Bekanntmachung
In bestimmten Fällen kann ein vereinfachtes Verfahren angewendet werden.