Bernau am Chiemsee (amtlich: Bernau a.Chiemsee) ist eine Gemeinde im oberbayerischen Landkreis Rosenheim und ein Luftkurort.
Bundesland
Regierungsbezirk
Oberbayern
Landkreis
Einwohner
7062 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
83233
Vorwahl
08051
Adresse der Gemeinde
Website
Öffnungszeiten
Montag: 08:00 - 12:00
Dienstag: 08:00 - 12:00
Mittwoch: 08:00 - 12:00
Donnerstag: 08:00 - 12:00
Freitag: 08:00 - 12:00
Samstag: Geschlossen
Sonntag: Geschlossen
Der Gemeinderat von Bernau am Chiemsee hat einen neuen Bebauungsplan für den Hitzelsberg beschlossen, der die Entwicklung eines Chaletdorfes mit Gastronomie, Spa- und Sportbereichen vorsieht. Das alte Bebauungsplanverfahren mit Hotelgebäude und Erschließungsstraße wurde außer Kraft gesetzt. Die Erschließung soll über bestehende Zufahrtsstraßen erfolgen und die naturräumlichen Besonderheiten sowie schützenswerte Biotopflächen respektieren. Die Chalets sollen aus Naturmaterialien wie Stein oder Holz gebaut werden, und die Versiegelung der Flächen konnte um über 2000m2 verringert werden. Die genauen Höhen und Bebauungsdichte werden in den nächsten Schritten des Bauleitplanverfahrens geregelt.
FAQ
Welche Rolle spielt der Flächennutzungsplan in der Stadtplanung?
Der Flächennutzungsplan (FNP) spielt eine zentrale Rolle in der Stadtplanung:
- Leitbild: Er stellt das städtebauliche Entwicklungskonzept für die Gesamtgemeinde dar.
- Koordination: Koordiniert verschiedene Nutzungsansprüche an den Boden.
- Vorbereitung: Bildet die Grundlage für detailliertere Bebauungspläne.
- Langfristigkeit: Plant die Entwicklung für 10-15 Jahre voraus.
- Abstimmung: Fördert die Zusammenarbeit mit Nachbargemeinden.
- Bürgerbeteiligung: Ermöglicht frühzeitige Einbindung der Öffentlichkeit.
Der FNP ist ein wichtiges Instrument für eine nachhaltige und geordnete Stadtentwicklung.
Was ist eine Grundflächenzahl (GRZ) im Bebauungsplan?
Die Grundflächenzahl (GRZ) ist ein Maß für die Intensität der Bebauung eines Grundstücks. Sie gibt an, welcher Anteil des Baugrundstücks maximal überbaut werden darf. Beispiele:
- GRZ 0,4: 40% der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden
- GRZ 0,6: 60% der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden
Zur überbauten Fläche zählen:
- Gebäude
- Garagen und überdachte Stellplätze
- Nebenanlagen wie Terrassen oder Schwimmbäder
Die GRZ dient dazu, eine ausreichende Durchgrünung und Versickerungsfläche sicherzustellen und eine Überdichtung zu verhindern.